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Lootboxen: Laut ESRB und USK kein Glücksspiel

Geschrieben von Jens Bremicker am 12.10.2017 um 14:06 Uhr

Sind Lootboxen, wie es sie in Overwatch gibt, Glücksspiel? USK und ESRB sagen, dass das nicht der Fall ist.

Overwatch

Mikrotransaktionen in Vollpreisspielen sind nichts Neues. Doch erst 2017 wird als das Jahr in die Geschichte eingehen, in dem sich Lootboxen in großen AAA-Produktionen, die für 50 bis 70 Euro (je nach Plattform) verkauft werden, durchgesetzt haben. Overwatch von Blizzard, das 2016 auf den Markt kam, war sicherlich der Pionier auf dem Gebiet, dessen Erfolg andere Hersteller dazu motiviert hat, das gleiche Geschäftsmodell anzuwenden.

Nun sehen wir die Folgen: In diesem Herbst sind einige Spiele erschienen oder werden noch auf den Markt kommen, die uns mit Lootboxen dazu verführen wollen, immer wieder kleine Beträge auszugeben – obwohl wir schon den Vollpreis für das Hauptspiel bezahlt haben (Mittelerde: Schatten des Krieges oder Star Wars: Battlefront 2 zum Beispiel). Nun regen wir Spieler uns auf, weil wir viel Geld bezahlen, um diese Spiele zocken zu können, nur um dann währenddessen immer wieder darauf aufmerksam gemacht zu werden, dass man sich das virtuelle Leben mit ein paar Lootboxen leichter machen kann. Doch es gibt auch noch eine ganz andere Ebene: Manche fassen dieses System als eine Art Glücksspiel auf und fordern, dass so etwas im Handel klar gekennzeichnet werden soll. Mitunter heißt es sogar, dass jedes Spiel mit Lootboxen automatisch keine Jugendfreigabe haben dürfe, unabhängig vom eigentlichen Inhalt. Wird Overwatch also demnächst ab 18 sein?

Overwatch - Roadhog gegen Torbjörn
Overwatch ist ab 16 Jahren freigegeben, da die Gewaltdarstellung sehr comichaft und eher zurückhaltend ist. Aufgrund der Lootboxen steht die Forderung im Raum, dass der Shooter dennoch nicht an Jugendliche verkauft werden darf.

Wenn es nach der USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) und deren amerikanischem Pendant, dem ESRB (Entertainment Software Rating Board), geht, wird das nicht so schnell passieren. Beide haben sich jüngst zu der Thematik geäußert und sind sich im Prinzip einig: Lootboxen sind kein Glücksspiel, wenn es nach den entsprechenden Gesetzen geht. Wie Kotaku berichtet, sagt das ESRB, dass man als Käufer von Lootboxen immer einen Gegenwert erhalte – auch wenn es sich dabei um etwas handelt, das man gar nicht haben will. Und auch die USK betont in einer Stellungnahme, die ein Nutzer des 4Players-Forum veröffentlicht hat, dass es sich nur dann um Glücksspiel handelt, wenn der Spieler Geld bezahlt, um die Chance auf einen Gewinn zu haben. Ob man den dann erhält, muss zudem ganz oder zumindest überwiegend vom Zufall abhängen. Zwar bestimme der Zufall, welche Inhalte man aus einer Lootbox zieht, doch letztendlich steckt in einer solchen digitalen Kiste immer etwas drin. Daher heißt es: „Die von Ihnen angesprochenen Lootboxen, einarmige Banditen oder ähnliche Gewinnspielmodelle, die gegen eine Entgelt ein zufällig generiertes Item vergeben, gelten nach üblicher Auffassung bisher nicht als Glücksspiel.“ Der mögliche Gewinn von Geld sei entscheidend, nicht, ob man welches einsetzt.

Des Weiteren sagt die USK, dass Bezahlmodelle in Spielen „nicht prinzipiell Gegenstand einer Altersprüfung“ seien. Man empfehle Eltern, sich selbstständig mit dem auseinanderzusetzen, was die eigenen Kinder spielen. Am Ende der Mail heißt es: „Wir beobachten das Thema weiter.“

USK
Die USK beruft sich auf den Glücksspiel-Staatsvertrag, laut dem Lootboxen nicht alle Kriterien erfüllen, um als Glücksspiel zu gelten.

Nun ist die aktuelle Gesetzeslage ganz klar: Wenn ihr Geld für Lootboxen ausgebt, erhaltet ihr zwar einen zufälligen Gegenwert, aber ihr erhaltet ihn immer. Es gibt keine Boxen, aus denen bloß ein Zettel mit der Aufschrift „Niete“ herausspringt. Daher kann dieses Modell nicht als Glücksspiel im klassischen Sinne eingestuft werden. Dennoch darf die Frage erlaubt sein, ob Lootboxen nicht genauso gefährlich für das eigene Portemonnaie sein und ebenso eine Sucht erregen können wie Glücksspiel? Das Öffnen der Kisten wird in den Spielen immer mit schicken Animationen und passenden Soundeffekten zelebriert. Die Entwickler und Publisher nutzen Mechanismen, die mindestens vage an Glücksspiel erinnern.

USK und ERSB werden vorerst nicht einschreiten und die Alterseinstufungen für die entsprechenden Spiele anheben. Aber die Diskussion ist damit noch lange nicht beendet und irgendwann wird es sicherlich Konsequenzen geben, vielleicht sogar geben müssen. Es sei denn, die Hersteller verschonen uns bald wieder mit Lootboxen, weil wir Spieler größtenteils keine Lust darauf haben, im Netz dagegen poltern und vielleicht sogar mit unserem Geldbeutel unsere Meinung kundtun.

Quelle: Kotaku / 4Players

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