Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat, als freiwilliger Zusammenschluss der Hersteller entsprechender Unterhaltungsangebote, seit 2003 durch das Jugendschutzgesetz den staatlichen Auftrag, jede neue Unterhaltungssoftware vor der Markteinführung zu überprüfen und eine Altersfreigabe festzulegen. Dabei kann sie sich zwischen fünf Stufen entscheiden, die bei einem generellen Verzicht auf eine Altersfreigabe beginnen und bei einem kompletten Verbot des Verkaufs an Minderjährige enden. Zugleich prüft die USK die Software auf strafrechtlich relevante Inhalte. Sollten die Prüfer dabei zu dem Entschluss kommen, dass der Jugendschutz sowie die Gesetzeslage den Verkauf des Mediums in der Bundesrepublik nicht erlauben, leitet die USK die Software an die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien weiter. Diese kann die Software anschließend indizieren und somit einen offenen Verkauf innerhalb Deutschlands unterbinden. Die USK kann dies aus eigenen Stücken nicht.

Die USK wird nur auf Antrag tätig. Das Gesetz regelt jedoch, dass dieser Antrag bei jedem neuen Videospiel, das in Deutschland verkauft werden soll, gestellt werden muss. Eine Einschränkung gibt es allerdings: Die Software muss auf einem physischen Datenträger vorliegen. Online Spiele und Browsergames werden nicht vom Prüfauftrag der USK erfasst. Die Organisation arbeitet zurzeit daran, dass diese Beschränkung aufgehoben wird und sie alle Spiele ? ganz gleich, über welches Medium sie transportiert werden ? prüfen darf.

Nach Eingang des Prüfantrages bestellt die USK ein Gutachtergremium, das zumeist aus drei Mitgliedern besteht, die vollkommen unabhängig sind und nicht in der Spielebranche arbeiten. Ein permanentes Mitglied des Gremiums ist ein Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB). Meist haben die anderen Gutachter einen juristischen Hintergrund oder einschlägige Erfahrungen in Kinder- und Jugendarbeit. Die Gutachter erhalten eine von sogenannten Sichtern zusammengestellte Präsentation des Spiels sowie einen Zusammenschnitt der kritischsten Stellen. Auf Wunsch können die Gutachter zudem bestimmte Stellen des Spiels selbst testen.

Vor der Festlegung der Altersfreigabe erfolgt ein intensiver Dialog zwischen den ersten Sichtern und den Gutachtern. Zumeist werden die Sichter dabei befragt, wie sich das jeweilige Spiel im Vergleich zu den vorherigen Games verhält. Bei inzwischen deutlich mehr als 30.000 getesteten Spielen soll auf diese Weise eine Vergleichbarkeit ermöglicht werden. Einer der häufigsten Kritikpunkte an der Arbeit der USK ist allerdings der Umstand, dass dieses Ziel oft nicht erreicht wird. Nach dem Dialog und dem Selbsttest ziehen sich die Gutachter zur finalen Beratung zurück und legen die Altersfreigabe fest. Die entsprechenden Altersstufen sind mit einer Farbe versehen: Weiß steht für "unbeschränkt freigegeben", Gelb für "ab sechs Jahren", Grün für "ab zwölf Jahren", Blau für "ab 16 Jahren" und Rot für "ab 18 Jahren".

Ein weiterer Kritikpunkt an der USK ist, dass die indizierte Unterhaltungssoftware keinen Aufdruck von der USK erhält. Es gibt keine Regelung, wie lange die Prüfung eines Spiels dauert. Bei einigen Games, die ohne Altersfreigabe herausgegeben werden, brauchen die Gutachter nur ein paar Stunden. Bei anderen Spielen, die kritische Elemente enthalten, können mehrere Treffen notwendig werden. Dies gilt insbesondere für Shooter. Bei der Prüfung gibt es kaum festgelegte Kriterien. Generell kann man jedoch davon ausgehen, dass eine realistische Darstellung von Blut oft zum Verkaufsverbot an Minderjährige führt. Gleiches gilt für die Darstellung von Gewalt. Eine Altersfreigabe ab 18 Jahren ist wahrscheinlich, wenn das Zerspringen und Zerplatzen von humanoiden Körpern bildlich dargestellt wird.